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WebdesignUX

Barrierefreiheit im Web
Was ab 2025 für Ihre Website gilt

Ab Juni 2025 wird Barrierefreiheit im Web zur Pflicht – zumindest für viele Unternehmen. Was das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) konkret bedeutet, wer betroffen ist, welche Inhalte besonders kritisch sind und wie Sie Ihre Website jetzt vorbereiten können, erfahren Sie in unserem kompakten Überblick.

👉 Jetzt lesen und rechtzeitig handeln!

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Das BFSG basiert auf dem European Accessibility Act (EU-Richtlinie 2019/882) und verpflichtet Unternehmen dazu, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten – also so, dass sie auch für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind.

Barrierefreiheit im Web bedeutet u. a.:

  • Lesbare Kontraste & Schriftgrößen

  • Tastaturbedienbarkeit ohne Maus

  • Alternativtexte für Bilder

  • Zugängliche Formulare & PDFs

  • Screenreader-Kompatibilität

Wen betrifft das Gesetz?

Das BFSG gilt ab dem 28. Juni 2025 für alle Unternehmen, die digitale Angebote für Verbraucher (Endkunden) bereitstellen.

Beispiele betroffener Inhalte:

  • Webseiten & Webshops mit B2C-Zielgruppe
  • Mobile Apps
  • Online-Buchungssysteme
  • Selbstbedienungsterminals (z. B. Automaten)
  • B2B Webseiten mit Karriereseiten, wenn sich auch Privatpersonen bewerben können

Auch wenn ein Unternehmen hauptsächlich B2B arbeitet, kann bereits ein Karrierebereich auf der Website zur Barrierefreiheitspflicht führen.

Gibt es Übergangsfristen?

  • Bestandswebseiten (vor dem 28.06.2025 erstellt): müssen nicht nachgerüstet werden, solange sie nicht wesentlich überarbeitet werden.
  • Neuentwicklungen oder Relaunches nach dem Stichtag: müssen sofort barrierefrei umgesetzt werden.

Daher gilt: Wer einen Relaunch plant, sollte jetzt Barrierefreiheit mitdenken!

Welche Anforderungen gibt es konkret?

Die technische Grundlage bilden die WCAG 2.1 AA-Richtlinien (Web Content Accessibility Guidelines).
Diese regeln u. a.:

  • Wahrnehmbarkeit
  • Alternativtexte für Bilder
  • Bedienbarkeit
  • Navigation per Tastatur
  • Verständlichkeit
  • Klare Sprache, logische Struktur
  • Robustheit
  • Kompatibilität mit Screenreadern & Browsern

Was heißt das für Unternehmen?

Unternehmen müssen sicherstellen, dass neue Websites gesetzeskonform entwickelt werden. Bestehende Seiten mit Relaunch-Potenzial sollten ebenfalls geprüft werden. Wer das ignoriert, riskiert:

  • Rechtliche Konsequenzen
  • Imageverlust
  • Abmahnungen
  • Wettbewerbsnachteile

Unsere Lösung bei bluetheweb.de

Als erfahrene Webagentur unterstützen wir Sie dabei, Ihre Website barrierefrei und gesetzeskonform umzusetzen. Unsere Leistungen:

✅ Barrierefreiheits-Check Ihrer aktuellen Website
✅ Technische Umsetzung
✅ Schulung Ihrer Redaktion (ALT-Texte, Farbwahl, Struktur)
✅ PDF-/Formular-Optimierung
✅ Unterstützung bei Relaunch-Projekten mit Fokus auf Barrierefreiheit

Fazit: Jetzt handeln und zukunftssicher aufstellen

Barrierefreiheit ist kein Luxus – sondern ab 2025 gesetzliche Pflicht für viele digitale Angebote. Gleichzeitig verbessern Sie damit Nutzerfreundlichkeit, SEO und Inklusion.

Lassen Sie Ihre Seite von uns kostenlos vorprüfen und erhalten Sie eine Einschätzung zu Handlungsbedarf und Aufwand

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