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OnlineMarketing

Website, Shop oder Software mit dem Digitalbonus: So planen Sie Ihr Projekt förderfähig

Mit dem Digitalbonus Bayern lassen sich Website-, Shop- und Softwareprojekte teilweise fördern, aber nur die richtigen Teile. Wir zeigen aus Agentursicht, wie Sie Ihr Projekt zuschneiden, wie der Ablauf aussieht und welche Fehler den Zuschuss kosten.

„Wird meine neue Website über den Digitalbonus gefördert?“ Diese Frage hören wir oft. Die ehrliche Antwort lautet: Die Website als solche meistens nicht. Bestimmte technische Teile eines Website-, Shop- oder Softwareprojekts können aber sehr wohl förderfähig sein.

Der Unterschied liegt im Zuschnitt. Ein Projekt, das Gestaltung, Texte und Technik in einer Pauschale bündelt, lässt sich schlecht beurteilen. Ein Projekt, bei dem die technischen Leistungen klar beschrieben und getrennt ausgewiesen sind, ist für Sie und die Bezirksregierung nachvollziehbar.

In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Teile eines digitalen Projekts laut offizieller Programmseite förderfähig sein können, wie Sie das Angebot sinnvoll aufteilen, wie der Ablauf von der ersten Beratung bis zur Auszahlung aussieht und welche Fehler Sie vermeiden sollten. Die Fakten stammen von digitalbonus.bayern, Stand September 2026.

Die Grundregel: Technik ja, Standard und Gestaltung nein

Laut digitalbonus.bayern werden Ausgaben für Leistungen externer Anbieter gefördert, einschließlich der notwendigen IKT-Software. Ausdrücklich genannt sind Einrichtung, Installation, individuelle Anpassungen, Programmierungen und technische Dokumentation.

Ebenso klar ist, was nicht gefördert wird:

  • Standard-Webseiten: herkömmliche Webseiten ohne tiefe funktionelle Einbindung in die betrieblichen Abläufe
  • Standard-Webshops: insbesondere Standard-Shop-Templates
  • Standard-Online-Marketing: etwa Suchmaschinenoptimierung, Content- oder E-Mail-Marketing
  • Grafische und redaktionelle Leistungen: Text, Bild, Video, Grafik und Logo

Für Ihr Projekt heißt das: Design, Texte und Fotos gehören nicht in die förderfähigen Ausgaben. Förderfähig sein kann der technische Teil, wenn er Ihre Abläufe tatsächlich digitalisiert.

Was bei Website, Shop und Software förderfähig sein kann

Entscheidend ist die Frage, ob die Lösung in Ihre betrieblichen Abläufe eingreift. Die offizielle Seite nennt als typische Maßnahmen im Digitalbonus Standard unter anderem ERP-, CRM-, Dokumentenmanagement- und Warenwirtschaftssysteme, Handwerkersoftware sowie Kunden- und Bewerberportale und Handelsplattformen.

Beispiele für technische Bausteine

  • Schnittstellen: Shop mit automatischer Übergabe von Bestellungen, Beständen und Preisen an Warenwirtschaft oder ERP
  • Portale: Kundenportal mit Login, in dem Kunden Aufträge, Dokumente oder Nachbestellungen abwickeln
  • Individuelle Programmierung: Konfigurator oder Anfrageformular, dessen Daten direkt in Ihre Auftragsbearbeitung laufen
  • Einführung: Einrichtung, Anpassung, technische Dokumentation und Schulung zur neuen Lösung

Ob ein konkreter Baustein förderfähig ist, entscheidet die Bezirksregierung im Einzelfall. Eine reine Visitenkarten-Website oder ein Shop auf Basis eines Standard-Templates ohne solche Anbindungen fällt laut offizieller Seite nicht darunter. Das gilt in der Regel auch für Paket-Websites zum Festpreis, denn sie sind Standard-Webseiten im Sinne des Programms.

Softwarelösungen, die in erster Linie der Kundengewinnung dienen, können laut digitalbonus.bayern nur mit dem Standard bezuschusst werden, und nur wenn sie über eine Standard-Marketing-Lösung hinausgehen.

So schneiden Sie das Angebot richtig zu

Im Antrag reichen Sie das Angebot des externen Dienstleisters ein. Ein gut aufgebautes Angebot macht sichtbar, welche Leistungen wofür stehen. Aus unserer Erfahrung bewährt sich eine Trennung in zwei Blöcke.

Block 1: Technische Umsetzung

  • Entwicklung von Schnittstellen, zum Beispiel zu ERP, Warenwirtschaft oder CRM
  • individuelle Programmierung von Funktionen, Portalen oder Plugins
  • Einrichtung, Installation und Anpassung der Software
  • technische Dokumentation und Schulung zur Lösung
  • Lizenzkosten nur für maximal 18 Monate, getrennt ausgewiesen

 

Block 2: Gestaltung und Inhalte

  • Design, Layout und grafische Elemente
  • Texte, Fotos, Videos und Logo
  • Suchmaschinenoptimierung und Marketing

Block 2 ist laut offizieller Seite nicht förderfähig und wird von Ihnen voll getragen. Er gehört trotzdem ins Gesamtprojekt, denn eine Lösung ohne gute Gestaltung wird nicht genutzt. Wichtig ist nur, dass beide Blöcke klar voneinander getrennt sind. Achten Sie außerdem darauf, dass die förderfähigen Ausgaben mindestens 4.000 Euro betragen, sonst ist die Maßnahme laut digitalbonus.bayern nicht förderfähig.

Der typische Ablauf aus Agentursicht

Die offiziellen Verfahrensschritte laut digitalbonus.bayern haben wir um die Schritte ergänzt, die in der Praxis davor liegen.

  • 1. Beratung: Wir klären gemeinsam, welches Problem gelöst werden soll und welche Teile technisch sind.
  • 2. Angebot: Sie erhalten ein Angebot mit getrennten Blöcken. Es ist noch kein Auftrag.
  • 3. Antrag durch Ihr Unternehmen: Sie stellen den Online-Antrag bei Ihrer Bezirksregierung über Ihr ELSTER-Unternehmenskonto.
  • 4. Eingangsbestätigung: Erst danach dürfen Sie laut offizieller Seite auf eigenes Risiko beauftragen. Wer kein Risiko eingehen will, wartet den Zuwendungsbescheid ab.
  • 5. Auftrag und Umsetzung: innerhalb des Bewilligungszeitraums von maximal 18 Monaten ab Bescheid, Rechnungen in dieser Zeit bezahlen.
  • 6. Auszahlung: Auszahlungsantrag mit Projektmitteilung; ein zusätzlicher Verwendungsnachweis nur bei Stichproben oder hohen Zuschüssen im Digitalbonus Plus.

Ändert sich im Projekt etwas, etwa Umfang, Preis oder Dienstleister, muss das der Bewilligungsstelle laut digitalbonus.bayern unverzüglich mitgeteilt werden. Einen Überblick über Förderhöhe und Antragsberechtigung finden Sie in unserem Beitrag Digitalbonus Bayern 2026: Was gefördert wird und wie der Antrag abläuft.

Häufige Fehler, die den Zuschuss kosten

  • Zu früh beauftragt: Eine Maßnahme gilt als begonnen, sobald ein Auftrag erteilt ist, auch mündlich. Dann ist sie nicht mehr förderfähig. Laut digitalbonus.bayern kann ein Verstoß sogar strafrechtliche Folgen haben.
  • Alles in einer Pauschale: Wer Design, Texte und Technik in einem Paketpreis bündelt, macht die förderfähigen Anteile unkenntlich.
  • Standard-Template als Digitalisierung verkauft: Ein Shop auf Basis eines Standard-Templates ist ausdrücklich ausgeschlossen, auch wenn er neu ist.
  • Antrag durch Dritte: Den Antrag muss Ihr Unternehmen selbst stellen. Eine Beantragung durch Dienstleister oder Fördermittelberater ist nicht zulässig.
  • Kontingent verpasst: Anträge werden monatlich ab 10 Uhr am ersten Werktag angenommen, bis das Kontingent ausgeschöpft ist. Bereiten Sie Unterlagen vor: Unternehmensdaten, De-minimis-Erklärung, Finanzierungsplan und Angebot.
  • Lizenzen zu lang kalkuliert: Lizenz- und Servicegebühren sind nur für maximal 18 Monate förderfähig.

Welches System passt zu Ihrem Projekt?

Ob WordPress, Shopware oder WooCommerce: Das System entscheidet nicht über die Förderfähigkeit. Entscheidend ist, was die Lösung in Ihrem Betrieb technisch leistet und wie tief sie in Ihre Abläufe eingebunden ist.

Bei uns gibt es deshalb zwei Wege. Für eine Unternehmenswebsite ohne Anbindung an Ihre Abläufe sind unsere Festpreis-Pakete der passende Weg: Basic 64 €/Monat plus 499 € Setup, Advanced 129 € plus 999 €, Individual 329 € plus 1.999 €, zzgl. MwSt., online in 5, 10 oder 20 Werktagen, Wartung inklusive. Förderfähig sind sie in der Regel nicht, dafür auch ohne Zuschuss gut kalkulierbar. Individualentwicklungen mit Schnittstellen, Portalen oder Konfiguratoren setzen wir als Individualprojekt um, wie die meisten unserer Referenzen. Hier lohnt sich die Prüfung auf Förderfähigkeit am ehesten.

Bei Shops setzen wir auf Shopware für größere Sortimente, B2B und ERP-Anbindung und auf WooCommerce für kleinere Shops auf WordPress. Einen Überblick finden Sie unter Online-Shops von BLUE THE WEB, einen Systemvergleich im Beitrag WooCommerce oder Shopify.

Praxis: Checkliste vor dem Antrag

Bevor Sie den Antrag stellen, sollten Sie diese Fragen mit Ja beantworten können:

  • Ist Ihr Unternehmen ein gewerbliches Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern, höchstens 10 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme und Betriebsstätte in Bayern?
  • Löst das Projekt einen konkreten Ablauf in Ihrem Betrieb digital, zum Beispiel Bestellung, Auftrag, Lager oder Kundenservice?
  • Sind technische Leistungen und Gestaltung im Angebot getrennt ausgewiesen?
  • Liegen die förderfähigen Ausgaben bei mindestens 4.000 Euro?
  • Ist noch kein Auftrag erteilt, auch nicht mündlich?
  • Haben Sie ein ELSTER-Unternehmenskonto für Ihr Unternehmen?
  • Ist Ihnen klar, dass Sie das Projekt ganz oder teilweise auch ohne Zuschuss finanzieren können müssen?

Häufige Fragen und praktische Antworten

Wird ein neuer Onlineshop mit dem Digitalbonus gefördert?

Ein Standard-Webshop, insbesondere auf Basis eines Standard-Templates, nicht. Technische Leistungen wie Schnittstellen zu Warenwirtschaft oder ERP und individuelle Programmierungen können förderfähig sein. Die Entscheidung trifft die Bezirksregierung.

Ist Webdesign förderfähig?

Nein. Grafische und redaktionelle Leistungen wie Gestaltung, Texte, Fotos und Logo sind laut digitalbonus.bayern nicht förderfähig. Sie gehören getrennt ins Angebot.

Stellt BLUE THE WEB den Antrag für uns?

Nein. Den Antrag muss Ihr Unternehmen selbst über das eigene ELSTER-Unternehmenskonto stellen. Wir planen das Projekt förderfähig und liefern das passende Angebot.

Wie hoch ist der Zuschuss für ein Website- oder Shopprojekt?

Im Digitalbonus Standard bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 7.500 Euro. Die nicht förderfähigen Teile wie Gestaltung und Inhalte tragen Sie voll.

Zusammenfassung: Gut geplant ist halb gefördert

Der Digitalbonus fördert keine Standard-Website und keinen Standard-Shop. Er kann aber die technischen Teile eines Projekts bezuschussen, die Ihre Abläufe digitalisieren: Schnittstellen, Portale, individuelle Programmierungen und deren Einführung. Wer das Projekt früh richtig schneidet, das Angebot sauber trennt und den Antrag vor dem Auftrag stellt, schafft die besten Voraussetzungen.

BLUE THE WEB hat in den letzten Jahren regelmäßig über den Digitalbonus geförderte Projekte umgesetzt. Dabei starten wir nie mit einer Standard-Website, sondern mit individuellen digitalen Lösungen, die mit Ihrem Geschäftsbetrieb verzahnt sind und sich in Ihre Abläufe einfügen. Wir planen Ihr Website-, Shop- oder Softwareprojekt förderfähig, erstellen ein Angebot mit klar getrennten Leistungen und setzen das Projekt nach Ihrem Auftrag um. Den Antrag stellen Sie selbst, die Entscheidung trifft die Bezirksregierung. Eine Förderzusage können wir nicht geben. Das Erstgespräch läuft remote, Workshops zum Projektzuschnitt gern auch vor Ort.

 

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Thomas SchmalzlGeschäftsführer, BLUE THE WEB

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