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Digitalbonus Bayern 2026: Was gefördert wird, wie hoch der Zuschuss ist und wie der Antrag abläuft

Der Digitalbonus Bayern bezuschusst Digitalisierungs- und IT-Sicherheitsprojekte kleiner Unternehmen mit bis zu 50 Prozent. Wir fassen zusammen, wer antragsberechtigt ist, welche Kosten zählen und wie der Antrag Schritt für Schritt abläuft.

Viele kleine Unternehmen in Bayern wissen, dass sie bei der Digitalisierung nachlegen müssten: eine Software, die Aufträge sauber abbildet, ein Shop, der mit der Warenwirtschaft spricht, oder eine bessere Absicherung der eigenen IT. Oft scheitert es nicht am Willen, sondern an Zeit und Budget.

Genau hier setzt der Digitalbonus Bayern an. Der Freistaat bezuschusst damit Projekte, mit denen kleine Unternehmen ihre Produkte, Prozesse und Dienstleistungen digitalisieren oder ihre IT-Sicherheit verbessern. Die Regeln sind klar, aber an einigen Stellen streng. Wer sie nicht kennt, verliert den Zuschuss schon vor dem Antrag.

In diesem Beitrag erfahren Sie, wer den Digitalbonus beantragen kann, wie hoch der Zuschuss in den Varianten Standard und Plus ist, welche Kosten förderfähig sind und welche nicht, und wie der Antrag bis zur Auszahlung abläuft. Alle Angaben stammen von der offiziellen Programmseite digitalbonus.bayern, Stand September 2026.

Was ist der Digitalbonus Bayern?

Der Digitalbonus ist ein Förderprogramm des Freistaats Bayern im Rahmen der Initiative Bayern Digital. Er wird als Zuschuss gewährt, nicht als Kredit.

Das Programm wurde neu aufgelegt. Laut digitalbonus.bayern läuft es vom 01.07.2024 bis zum 31.12.2027 (Stand September 2026). Gefördert wird in zwei Bereichen:

  • Digitalisierung: Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen sowie Migration und Portierung von IT-Systemen, insbesondere mit Robotik, Künstlicher Intelligenz, digitalen Zwillingen und modernen Simulationstechniken.
  • IT-Sicherheit: Einführung oder Verbesserung von Prozessen der IT-Sicherheit im Unternehmen.

Während der gesamten Laufzeit können Sie je Förderbereich einen Antrag stellen, insgesamt also zwei. Anträge, die vor dem 01.07.2024 gestellt wurden, werden dabei nicht angerechnet.

Wer kann den Digitalbonus beantragen?

Antragsberechtigt sind laut digitalbonus.bayern kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte in Bayern, die die Maßnahme auch dort einsetzen. Als gewerblich gilt ein Gewerbebetrieb im Sinne des Gewerbesteuergesetzes.

Was als kleines Unternehmen gilt

  • weniger als 50 Mitarbeiter und
  • ein Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro.

Maßgeblich sind die Zahlen des letzten Jahresabschlusses. Auszubildende und Mitarbeiter in Mutterschafts- oder Elternurlaub werden nicht mitgezählt. Viele gewerbliche Handwerksbetriebe, Händler, Hersteller und Dienstleister fallen damit in den Kreis der Antragsberechtigten.

Wer ausgeschlossen ist

Nicht antragsberechtigt sind unter anderem freie Berufe (außer in gewerblicher, gewerbesteuerpflichtiger Rechtsform), Kliniken, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen, Unternehmen der Landwirtschaft und Fischerei, von der Gewerbesteuer befreite Unternehmen, Betriebe mit öffentlicher Beteiligung sowie Unternehmen in einem Insolvenzverfahren.

Wie hoch ist der Zuschuss? Standard und Plus im Vergleich

Beim Antrag wählen Sie zwischen zwei Varianten. Beide haben laut digitalbonus.bayern (Stand September 2026) denselben Fördersatz, aber unterschiedliche Obergrenzen.

Digitalbonus Standard

  • Zuschuss bis zu 7.500 Euro
  • Fördersatz bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben
  • einmal je Förderbereich während der Laufzeit
  • typisch für ERP-, CRM-, Dokumentenmanagement- und Warenwirtschaftssysteme, Branchen- und Handwerkersoftware, Kunden- und Bewerberportale oder Handelsplattformen

 

Digitalbonus Plus

  • Zuschuss bis zu 30.000 Euro für Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt
  • Fördersatz bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben
  • nur einmal während der Laufzeit
  • etwa für Projekte mit Schwerpunkt Künstliche Intelligenz, intelligente Datenanalyse, intelligente Robotik, Simulation oder digitale Zwillinge

Für den Plus-Antrag ist eine detaillierte Beschreibung des Innovationsgehalts nötig. Die offizielle Seite empfiehlt, sich vorher an die zuständige Bezirksregierung zu wenden. Liegen die förderfähigen Ausgaben nicht über 15.000 Euro, reicht auch bei innovativen Projekten der Standard, weil sich an der Zuschusshöhe nichts ändert.

Welche Kosten sind förderfähig und welche nicht?

Gefördert werden laut digitalbonus.bayern Ausgaben für Leistungen externer Anbieter, einschließlich der dafür notwendigen IKT-Software. Dazu zählt auch die Einführung der Lösung: Einrichtung, Installation, individuelle Anpassungen, Programmierungen und technische Dokumentation. Beratung und Schulung zur eingeführten Lösung können bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben ausmachen.

Nicht förderfähig sind unter anderem

  • Maßnahmen, die bereits begonnen wurden
  • Standard-Webseiten ohne tiefe funktionelle Einbindung in die betrieblichen Abläufe und Standard-Webshops, insbesondere Standard-Shop-Templates
  • Standard-Online-Marketing wie Suchmaschinenoptimierung, Content- oder E-Mail-Marketing
  • grafische und redaktionelle Leistungen wie Text, Bild, Video, Grafik und Logo
  • Standard-Software wie Bürosoftware, Hardware (mit Ausnahmen bei Robotik und IT-Sicherheit), Maschinen und Anlagen
  • Reisekosten des Dienstleisters und eigene Personalkosten
  • Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Ausgaben unter 4.000 Euro, Leasing und Mietkauf
  • Lizenz- und Servicegebühren über 18 Monate hinaus

Praxis: Ein Rechenbeispiel mit den offiziellen Quoten

Die folgenden Zahlen sind ein vereinfachtes Beispiel. Sie zeigen nur, wie Fördersatz und Obergrenze zusammenwirken. Welche Positionen tatsächlich förderfähig sind und wie hoch der Zuschuss ausfällt, entscheidet allein die Bezirksregierung.

Beispiel A: Einführung einer Branchensoftware

Ein Betrieb plant die Einführung einer Branchensoftware mit Anbindung an die Buchhaltung. Das Angebot des Dienstleisters umfasst 12.000 Euro förderfähige Ausgaben. Beim Digitalbonus Standard wären bis zu 50 Prozent möglich, also bis zu 6.000 Euro. Die Obergrenze von 7.500 Euro wird nicht erreicht.

Beispiel B: Größeres Projekt im Standard

Bei 20.000 Euro förderfähigen Ausgaben ist der Zuschuss im Standard auf die Obergrenze von 7.500 Euro begrenzt, auch wenn 50 Prozent rechnerisch mehr wären. Den Rest trägt das Unternehmen. Nur wenn das Projekt einen besonderen Innovationsgehalt hat, kommt der Plus mit bis zu 30.000 Euro in Frage.

Wichtig: Positionen wie Gestaltung, Texte oder Fotos zählen nicht zu den förderfähigen Ausgaben. Sie stehen besser getrennt im Angebot, damit die Rechnung sauber bleibt.

So läuft der Antrag ab

Das Verfahren ist laut digitalbonus.bayern vollständig digital (Stand September 2026).

  • 1. Antrag: Online-Antrag bei der zuständigen Bezirksregierung. Zuständig ist die Regierung, in deren Bezirk die Maßnahme durchgeführt wird: Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken oder Schwaben.
  • 2. Eingangsbestätigung: Sie kommt per E-Mail. Ab jetzt dürfen Sie auf eigenes Risiko beginnen und Verträge schließen.
  • 3. Prüfung: Die Bezirksregierung prüft und fordert ggf. Unterlagen nach.
  • 4. Bescheid: Zuwendungs- oder Ablehnungsbescheid, zugestellt an das ELSTER-Unternehmenskonto.
  • 5. Umsetzung: innerhalb von maximal 18 Monaten ab Bescheid, Rechnungen in diesem Zeitraum bezahlen.
  • 6. Auszahlung: Auszahlungsantrag mit Projektmitteilung. Ein zusätzlicher Verwendungsnachweis wird nur bei Stichproben oder bei hohen Zuschüssen im Digitalbonus Plus verlangt.

 

Drei Punkte, die Sie kennen müssen

  • Antrag vor Auftrag: Eine Maßnahme gilt als begonnen, sobald eine verbindliche Bestellung oder ein Auftrag erteilt ist, auch mündlich. Dann ist sie nicht mehr förderfähig.
  • ELSTER-Unternehmenskonto: Der Antrag muss vom Unternehmen selbst über das eigene Konto gestellt werden. Dienstleister oder Fördermittelberater dürfen das nicht übernehmen.
  • Monatliches Kontingent: Anträge werden ab 10 Uhr am ersten Werktag eines Monats angenommen, bis das Kontingent ausgeschöpft ist. Den jeweils nächsten Starttermin nennt die Programmseite digitalbonus.bayern.

Website, Shop oder Software: Was das für Ihr Projekt heißt

Für viele Betriebe ist der Digitalbonus der Anlass, Website, Shop oder interne Software neu aufzustellen. Hier ist Genauigkeit wichtig: Laut digitalbonus.bayern sind Standard-Webseiten, also herkömmliche Webseiten ohne tiefe funktionelle Einbindung in die betrieblichen Abläufe, und Standard-Webshops, insbesondere Standard-Shop-Templates, nicht förderfähig. Darunter fallen in der Regel auch Paket-Websites, einschließlich unserer eigenen Festpreis-Pakete. Förderfähig sein können eher Individualentwicklungen mit funktioneller Einbindung, etwa Schnittstellen zu Warenwirtschaft oder ERP, Kunden- oder Bewerberportale, Konfiguratoren, deren Daten in die Auftragsbearbeitung laufen, oder ein Shop mit ERP-Anbindung. Die Entscheidung trifft die Bezirksregierung.

Paket oder Individualprojekt?

Für eine klare Unternehmensseite sind unsere Festpreis-Pakete auch ohne Förderung oft der schnellere Weg: ab 64 €/Monat plus 499 € Setup zzgl. MwSt., Wartung inklusive. Soll die Lösung in Ihre Abläufe eingreifen, ist ein Individualprojekt der richtige Rahmen, so wie bei den meisten unserer Referenzen: Relaunches mit ERP-Schnittstelle, Online-Konfiguratoren oder Online-Plattformen.

Wie Sie ein solches Projekt so zuschneiden, dass förderfähige und nicht förderfähige Teile im Angebot klar getrennt sind, zeigen wir im Beitrag Website, Shop oder Software mit dem Digitalbonus. Für Shop-Projekte mit Warenwirtschaftsanbindung finden Sie einen Überblick unter Online-Shops mit Shopware und WooCommerce.

Häufige Fragen und praktische Antworten

Muss ich den Bescheid abwarten, bevor ich den Auftrag vergebe?

Nein. Laut digitalbonus.bayern dürfen Sie nach der Antragseingangsbestätigung per E-Mail auf eigenes Risiko beginnen. Wird der Antrag abgelehnt, tragen Sie die Kosten allein. Vor der Eingangsbestätigung darf kein Auftrag erteilt werden.

Kann meine Agentur den Antrag für mich stellen?

Nein. Der Antrag muss vom Unternehmen selbst über das eigene ELSTER-Unternehmenskonto gestellt werden. Dienstleister können beim Projektzuschnitt und beim Angebot helfen, den Antrag stellen sie nicht.

Wird eine neue Website mit dem Digitalbonus gefördert?

Eine Standard-Website ohne tiefe funktionelle Einbindung in die betrieblichen Abläufe laut digitalbonus.bayern nicht, das gilt in der Regel auch für Paket-Websites. Individualentwicklungen mit Schnittstellen oder Portalen können förderfähig sein. Die Entscheidung trifft die Bezirksregierung.

Wie oft kann ich den Digitalbonus bekommen?

Während der Laufzeit bis Ende 2027 einmal je Förderbereich, also höchstens zweimal: einmal für Digitalisierung, einmal für IT-Sicherheit. Den Plus gibt es nur einmal.

Zusammenfassung: Früh planen, sauber trennen, selbst beantragen

Der Digitalbonus Bayern ist für kleine gewerbliche Unternehmen eine echte Hilfe: bis zu 50 Prozent Zuschuss, im Standard bis 7.500 Euro, im Plus bis 30.000 Euro, laut digitalbonus.bayern mit Laufzeit bis Ende 2027. Entscheidend sind drei Dinge: der Antrag vor dem ersten Auftrag, ein Projekt mit echtem Digitalisierungskern und ein Angebot, das förderfähige und nicht förderfähige Leistungen klar trennt.

BLUE THE WEB hat in den letzten Jahren regelmäßig über den Digitalbonus geförderte Projekte umgesetzt. Dabei starten wir nie mit einer Standard-Website, sondern mit individuellen digitalen Lösungen, die mit Ihrem Geschäftsbetrieb verzahnt sind und sich in Ihre Abläufe einfügen. Wir planen Website-, Shop- und Softwareprojekte so, dass die förderfähigen Teile klar erkennbar sind, und liefern Ihnen das passende Angebot für Ihren Antrag. Den Antrag stellen Sie selbst, und über die Förderung entscheidet die Bezirksregierung. Eine Zusage können wir deshalb nicht geben, eine ehrliche Einschätzung schon. Das Erstgespräch läuft remote, Workshops zum Projektzuschnitt gern auch vor Ort.

 

Der erste Schritt ist eine kostenlose Potenzialanalyse: 30 Minuten am Telefon, per Video-Call oder WhatsApp. Buchen Sie direkt hier Ihren Termin.

Kostenlose Potenzialanalyse30 Minuten am Telefon, per Video-Call oder WhatsAppWir schauen uns Ihr Vorhaben an und sagen Ihnen, welche Teile förderfähig sein können, was das Projekt kostet und wie ein realistischer Zeitplan aussieht. Ehrlich, auch wenn die Antwort lautet: Sie brauchen uns nicht.

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Thomas SchmalzlGeschäftsführer, BLUE THE WEB

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